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Vorzeitige Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit / Krankheit

Abläufe bei vermuteter Dienstunfähigkeit und möglicher Frühpensionierung wegen Krankheit

Die Initiative zur vorzeitigen Pensionierung vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze kann von dem Beamten ausgehen, wenn er selbst bekundet, dass er sich für dienstunfähig hält.
Dies ergibt sich zum Beispiel aus § 41 Absatz 1 Satz 3 Landesbeamtengesetz Hamburg.

Meist ist es aber der Dienstherr, der eine entsprechende Untersuchung veranlasst, wenn er eine dauernde Dienstunfähigkeit vermutet, zum Beispiel wegen einer sehr langen Erkrankung. Begriff der Dienstunfähigkeit in den Beamtengesetzen
Bestehen berechtigte Zweifel an der Dienstfähigkeit, so ist der Beamte verpflichtet, sich auf Weisung des Dienstherrn amtsärztlich bzw. personalärztlich untersuchen zu lassen. Die entsprechende Weisung - die Untersuchungsanordnung - ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden.
Das amtsärztliche / personalärztliche Gutachten ist dem Beamten bekannt zu geben, er ist dazu anzuhören, Sie können sich mündlich oder schriftlich äußern.
Danach entscheidet der Dienstherr über die Möglichkeit weiterer Verwendung bzw. die Notwendigkeit einer vorzeitigen Pensionierung, sofern der Sachverhalt nach seiner Auffassung geklärt ist.

Nach Feststellung der Dienstunfähigkeit des Beamten auf Lebenszeit kommt die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand (Pensionierung) in Betracht. (Besondere Fragen stellen sich, wenn Sie noch Beamter auf Widerruf oder auf Probe sind oder nicht fünf Jahre lang Dienst verrichtet haben.)

Die Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand kommt u. U. recht kurzfristig.
Sie wird Ihnen zugestellt, kann mit einem Widerspruch angefochten werden, wird aber faktisch zumindest im Hinblick auf die Bezüge alsbald wirksam.
Bitte gehen Sie davon aus, dass es nach der Zustellung der Verfügung über die Versetzung in den Ruhestand nur noch Bezüge in Höhe des verdienten Ruhegehalts geben wird. Ausnahmen von dieser Regel sind außerordentlich selten.
Eventuell erhalten Sie später eine Nachzahlung.

Für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand kommt es auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung an (BVerwG, Urteile vom 26.03.09 - BVerwG 2 C 73.08 - BVerwGE 133, 297, vom 26.01.12 - BVerwG 2 C 7.11 - und vom 26.04.12 - BVerwG 2 C 17.10 -).

Das OVG Lüneburg hat mit Beschluss vom 03.08.12, 5 LB 234/10, im Streit um die Versetzung einer Lehrerin in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit folgendes entschieden:
Die materielle Beweislast dafür, dass eine Beamtin in dem für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung dienstunfähig war, obliegt dem Dienstherrn.

Die Frage wird also sein: Wie ist es zum Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids um Ihre Dienstfähigkeit bestellt?

Alternativen zur vorzeitigen Pensionierung (trotz eingeschränkter Leistungsfähigkeit

Als Alternativen zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand sind denkbar, sofern noch eine sog. Restleistungsfähigkeit gegeben ist:
eine Beschäftigung in einem anderen Amt / Suchpflicht des Dienstherrn bei Teildienstfähigkeit eine teilweise (=Teilzeit-) Weiterbeschäftigung Vgl. §§ 44 II, 45 BBG

Beamte auf Widerruf und auf Probe und Dienstunfähigkeit

Sofern Sie Beamter auf Probe sind, beachten Sie bitte u. a. die nachfolgenden besonderen Vorschriften, aus denen sich ergibt, dass im Regelfall nur eine Entlassung in Betracht kommt, bei Beamten auf Probe in besonderen Fällen auch die Gewährung einer Pension, also eine Versetzung in den Ruhestand. Beamtenstatusgesetz § 28 § 49 Bundesbeamtengesetz Landesbeamtengesetz Hamburg § 42 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein § 42

Anmerkungen zu Veersorgungsabschlägen bei vorzeitiger Pensionierung

Bitter sind bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand die Versorgungsabschläge, § 14 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz (Bund) § 16 Beamtenversorgungsgesetz Hamburg die sich auf bis zu 10,8% (und bei speziellen Konstellationen bis 14,4%) des verdienten Ruhegehalts belaufen können. Die Regelungen sind recht kompliziert und unübersichtlich, zumal es auch noch Übergangsvorschriften gibt, in Hamburg zum Beispiel § 89 Beamtenversorgungsgesetz.
Bei den Abschlägen handelt es sich nicht um durch die Dauer des Dienstverhältnisses verdiente Prozentpunkte, sondern um prozentuale Anteile des verdienten (und errechneten) Ruhegehalts.

Andererseits gibt es aber bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand sog. Zurechnungszeiten, die Sie in bestimmten Fällen günstiger stellen.
§ 15 Landesbeamtenversorgungsgesetz Hamburg
Kompliziert sind die Regelungen darüber, was nach der Pensionierung hinzu verdient werden darf.
§ 53 Beamtenversorgungsgesetz (Bund) § 64 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes Hamburg



Auskünfte zur Höhe der Versorgung bei vorzeitiger Pensionierung

Mit der Berechnung der Höhe von Versorgung im Voraus beschäftigen wir uns nicht in der Form, dass wir Ihnen ein genaues Ergebnis voraussagen.
Die Betroffenen sind stets gut beraten, sich an Ihren Dienstherrn zu wenden, und zwar an die für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständige Stelle. Dort verfügt man über die Sie betreffenden Informationen (Personalakte), über die notwendige Kompetenz und meist auch über die notwendige Geduld im Umgang mit dieser trockenen Materie. In Hamburg steht Ihnen das Zentrum für Personaldienste für Auskünfte zur Verfügung, dort ist man wirklich sehr kompetent.
Im Internet finden Sie ferner entsprechende Rechenprogramme, und zwar auch bei dem ZPD Hamburg.

Falls Sie sich mit Widerspruch und Klage gegen die Versetzung in den Ruhestand wenden wollen, sind Sie bei uns hingegen richtig.
Beamtenrecht / Übersicht Beamtengesetze
Dienstunfähigkeit / Übersicht
Dienstunfähigkeit: Gesetze Beamtenstatusgesetz Bundesbeamtengesetz Hamburger Beamtengesetz LBG Niedersachsen LBG Schleswig-Holstein Rundschreiben BMI pdf Bremen: sehr gute Erläuterung VV Hamburg (pdf) Runderlass Niedersachsen VV Schleswig-Holstein (pdf)
Begriffe / Grundlagen Dienstfähigkeit/ Dienstunfähigkeit kurze aktuelle Dienstunfähigkeit Schwerbehinderung Nur Fehlbesetzung? Gründe für dauernde DU "Sonstige" gesundheitliche Gründe nicht nur bei Krankheitswert Psyche oder Faulheit? Verhaltensauffälligkeiten Mobbing oder Psyche?
Verfahren bei dauernder DU Zunächst ein Personalgespräch? Aufforderung, Dienst anzutreten? Diagnose bekanntgeben?
Arbeitsversuch und BEM
Das eigentliche DU-Verfahren Anordnung einer Untersuchung Anordnung gerichtlich angreifbar! Stimmen für Angreifbarkeit Stimmen für Angreifbarkeit Ist die Anordnung rechtmäßig? Einzelfall rechtswidriger Anordnung Amtsarzt: örtliche Zuständigkeit
Untersuchung verweigern? BVerwG 26.04.12 - 2 C 17.10 - Schwerbehindertenvertretung Disziplinarische Ahndung?
Schweigepflichtsentbindung? Anforderungen an Gutachten Amtsarzt / Privatarzt Betriebsarzt Untersuchung trotz BEM? trotz Sonderurlaub? ohne Beistand / Zeugen Neutralität der Ärzte
Umgang mit den Daten Personalakte 1 Personalakte 2 Personalakte 3
Vollzugsdienst / Feuerwehr Vollzugsdienstfähigkeit spezielle Regelungen PDV 300 im Jahr 2022 Bescheid anfechtbar? OVG NRW 29.06.16 VG Lüneburg: Reaktivierung Vollzugsdienstunfähig wg Diabetes Feuerwehrdiensttauglichkeit Amtsarztuntersuchung eingeschränkt vollzugsdienstfähig Bundesverfassungsgericht Pensionierung? BVerwG 06.11.14 OVG NRW 31.03.22 - 1 A 2351/21 OVG NRW 22.01.15 - 6 B 1022/14 Wechsel in Verwaltung - BVerwG Wechsel in Verwaltung - FHH
Rechtsfolgen Dienstunfähigkeit: Rechtliche Folgen Entscheidung des Dienstherrn Das Prüfschema 1. Andere Verwendung? Andere Verwendung / Suchpflicht 2. Begrenzte Dienstfähigkeit Teildienstfähigkeit VV zu § 47 a HmbBG § 8 BesoldungsG Hamburg § 12 Besoldungsgesetz NS § 6 a Bundesbesoldungsgesetz Rechtsprechung Besoldung BVerfG 28.11.18 BVerwG 18.06.15 Rückernennung
Verschiedenes Beteiligung des Personalrats Beteiligung Integrationsamt Reaktivierung Berufsunfähigkeit Besitzstandwahrung Dienstordnungsangestellte im Arbeitsrecht