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Rechtliche Folgen von Zweifeln an der Dienstfähigkeit


Für welche beamtenrechtlichen Fragen ist die Feststellung der Dienstfähigkeit relevant?
In welchen Bereichen kann es Probleme geben, wenn Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen?

Probleme bei Aufstieg, Beförderung, Ernennung

Zum einen wird ein beruflicher Aufstieg nur möglich sein, wenn keine begründeten Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen, wenn also nicht Dienstunfähigkeit zu vermuten ist.
Unter “Aufstieg” wollen wir hier Beförderungen und auch sonstige Verbesserungen des Status verstehen, etwa die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
Es gibt in dieser Hinsicht allerdings viele Schattierungen, denn natürlich sind insbesondere bei älteren Beamten gesundheitliche Einschränkungen hinzunehmen, ohne gleich an eine Dienstunfähigkeit zu denken.
Auch gibt es spezielle Regelungen für Vollzugsbeamte (Stichwort "eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit").
Nicht immer sortieren sich die Dienstherren in diesem Zusammenhang richtig.

Der Status kann bei Beamten auf Probe und auf Widerruf gefährdet sein.

Bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe kann der Fortbestand des Beamtenverhältnisses gefährdet sein.

Ihnen droht bei Dienstunfähigkeit oder dann, wenn die gesundheitliche Eignung nicht festgestellt wird, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Sofern die Dienstunfähigkeit des Beamten auf Probe oder auf Widerruf allerdings "bei Ausübung des Dienstes oder aus Veranlassung des Dienstes" verursacht wurde, wird der Beamte nicht entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt, vgl. § 49 Bundesbeamtengesetz.

Nach § 49 II BBG kann der Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Dienstunfähigkeit auf andere (nicht dienstliche) Gründe zurück geht.

Die gesetzlichen Regelungen für Beamte auf Probe:

§ 28 Beamtenstatusgesetz Bundesbeamte: § 49 Bundesbeamtengesetz Landesbeamte: § 42 Landesbeamtengesetz Hamburg Landesbeamte: § 42 Landesbeamtengesetz Schleswig-Holstein

Vollzugsbeamte (Polizei, Strafvollzug) und Feuerwehr

Diesen Beamten kann eine Versetzung in die allgemeine Verwaltung bevorstehen, sofern Ihnen nicht die eingeschränkte Vollzugsdienstfähigkeit zuerkannt wird.

Beamte auf Lebenszeit: Versetzung in den Ruhestand und Alternativen

Der Dienstherr hat eine Entscheidung zu treffen.

Bei Beamten auf Lebenszeit kommt eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand in Betracht,
wenn nicht


... eine anderweitige Beschäftigung möglich ist (Dienstherr hat eine Suchpflicht!) oder ...

bei Teildienstfähigkeit eine teilweise Weiterbeschäftigung in der bisherigen Funktion.

Vergleichen Sie dazu §§ 44 ff. Bundesbeamtengesetz.
Beamtenrecht / Übersicht Beamtengesetze
Dienstunfähigkeit / Übersicht
Dienstunfähigkeit: Gesetze Beamtenstatusgesetz Bundesbeamtengesetz Hamburger Beamtengesetz LBG Niedersachsen LBG Schleswig-Holstein Rundschreiben BMI pdf Bremen: sehr gute Erläuterung VV Hamburg (pdf) Runderlass Niedersachsen VV Schleswig-Holstein (pdf)
Begriffe / Grundlagen Dienstfähigkeit/ Dienstunfähigkeit Pensionierung / Altersgrenze - OVG HH 26.08.11 Schwerbehinderung Nur Fehlbesetzung? Gründe für dauernde DU "Sonstige" gesundheitliche Gründe nicht nur bei Krankheitswert Psyche oder Faulheit? Verhaltensauffälligkeiten Mobbing oder Psyche?
Verfahren bei dauernder DU Zunächst ein Personalgespräch? Aufforderung, Dienst anzutreten? Diagnose bekanntgeben?
Arbeitsversuch und BEM
Das eigentliche DU-Verfahren Anordnung einer Untersuchung Anordnung gerichtlich angreifbar! Stimmen für Angreifbarkeit Stimmen für Angreifbarkeit Ist die Anordnung rechtmäßig? Einzelfall rechtswidriger Anordnung Amtsarzt: örtliche Zuständigkeit
Untersuchung verweigern? BVerwG 26.04.12 - 2 C 17.10 - Schwerbehindertenvertretung Disziplinarische Ahndung?
Schweigepflichtsentbindung? Anforderungen an Gutachten Amtsarzt / Privatarzt Betriebsarzt Untersuchung trotz BEM? trotz Sonderurlaub? ohne Beistand / Zeugen Neutralität der Ärzte
Rechtsfolgen Entscheidung des Dienstherrn Das Prüfschema 1. Andere Verwendung? Andere Verwendung / Suchpflicht 2. Begrenzte Dienstfähigkeit Teildienstfähigkeit VV zu § 47 a HmbBG § 8 BesoldungsG Hamburg § 12 Besoldungsgesetz NS § 6 a Bundesbesoldungsgesetz Rechtsprechung Besoldung BVerfG 28.11.18 BVerwG 18.06.15
Vorzeitige Pensionierung Rückernennung