Rechtliche Folgen von Zweifeln an der Dienstfähigkeit
Für welche beamtenrechtlichen Fragen ist die Feststellung der Dienstfähigkeit relevant?
In welchen Bereichen kann es Probleme geben, wenn Zweifel an der Dienstfähigkeit bestehen?
Probleme bei Aufstieg, Beförderung, Ernennung
Zum einen wird ein beruflicher Aufstieg nur möglich sein, wenn keine begründeten Zweifel an der gesundheitlichen Eignung bestehen, wenn also nicht Dienstunfähigkeit zu vermuten ist.Unter “Aufstieg” wollen wir hier Beförderungen und auch sonstige Verbesserungen des Status verstehen, etwa die Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit.
Es gibt in dieser Hinsicht allerdings viele Schattierungen, denn natürlich sind insbesondere bei älteren Beamten gesundheitliche Einschränkungen hinzunehmen, ohne gleich an eine Dienstunfähigkeit zu denken.
Auch gibt es spezielle Regelungen für Vollzugsbeamte (Stichwort "eingeschränkte Polizeidienstfähigkeit").
Nicht immer sortieren sich die Dienstherren in diesem Zusammenhang richtig.
Der Status kann bei Beamten auf Probe und auf Widerruf gefährdet sein.
Bei Beamten auf Widerruf und Beamten auf Probe kann der Fortbestand des Beamtenverhältnisses gefährdet sein.Ihnen droht bei Dienstunfähigkeit oder dann, wenn die gesundheitliche Eignung nicht festgestellt wird, die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis. Sofern die Dienstunfähigkeit des Beamten auf Probe oder auf Widerruf allerdings "bei Ausübung des Dienstes oder aus Veranlassung des Dienstes" verursacht wurde, wird der Beamte nicht entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt, vgl. § 49 Bundesbeamtengesetz.
Nach § 49 II BBG kann der Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt werden, wenn die Dienstunfähigkeit auf andere (nicht dienstliche) Gründe zurück geht.
Die gesetzlichen Regelungen für Beamte auf Probe: