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Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit, Berufsunfähigkeitsversicherung

Jüngere Beamte schließen bisweilen eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab, um abgesichert zu sein, falls vor der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit eine Entlassung wegen Dienstunfähigkeit erfolgt oder die beamtenrechtliche Versorgung für den Fall einer vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand noch nicht hinreichend gesichert erscheint.
In den Versicherungsverträgen ist die sogenannte Beamtenklausel enthalten.

Zum Verhältnis der Begriffe

Dienstunfähigkeit nach Beamtenrecht einerseits und 

Berufsunfähigkeit nach Versicherungsrecht andererseits

gibt es immer wieder Entscheidungen,
z. B. OLG Köln, NJW-RR 1998, 1637 und BGH NJW-RR 1996,150.
Denn wenn ein junger Beamter wegen Dienstunfähigkeit entlassen wird, wird er von seiner Berufsunfähigkeitsversicherung eine Zahlung erwarten. Entsprechen sich die beiden Begriffe oder bedarf es weiterer Begutachtung?


Das OLG Düsseldorf vertritt in einem Urteil vom 14.11.00, welches in zfs 2001, 469 abgedruckt ist, die Auffassung,

dass der normale Versicherungsnehmer die Beamtenklausel dahin verstehen darf, "dass der Versicherer auf eine eigene Überprüfung der Dienstunfähigkeit verzichtet und an die Beurteilung durch den Dienstherrn bei der Versetzung in den Ruhestand anknüpfen will."


Allerdings ist anzumerken, dass es unterschiedliche Fassungen der Klausel gibt und die Gerichte nicht immer zum gleichen Ergebnis kommen. Falls Sie also eine solche Versicherung abschließen wollen, prüfen Sie die jeweils vorgeschlagene "Beamtenklausel" genau, fragen Sie bei Vertragsschluss nach und lassen Sie die Antwort schriftlich fixieren.
Beamtenrecht / Übersicht Beamtengesetze
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Dienstunfähigkeit: Gesetze Beamtenstatusgesetz Bundesbeamtengesetz Hamburger Beamtengesetz LBG Niedersachsen LBG Schleswig-Holstein Rundschreiben BMI pdf Bremen: sehr gute Erläuterung VV Hamburg (pdf) Runderlass Niedersachsen VV Schleswig-Holstein (pdf)
Begriffe / Grundlagen Dienstfähigkeit/ Dienstunfähigkeit kurze aktuelle Dienstunfähigkeit Schwerbehinderung Nur Fehlbesetzung? Gründe für dauernde DU "Sonstige" gesundheitliche Gründe nicht nur bei Krankheitswert Psyche oder Faulheit? Verhaltensauffälligkeiten Mobbing oder Psyche?
Verfahren bei dauernder DU Zunächst ein Personalgespräch? Aufforderung, Dienst anzutreten? Diagnose bekanntgeben?
Arbeitsversuch und BEM
Das eigentliche DU-Verfahren Anordnung einer Untersuchung Anordnung gerichtlich angreifbar! Stimmen für Angreifbarkeit Stimmen für Angreifbarkeit Ist die Anordnung rechtmäßig? Einzelfall rechtswidriger Anordnung Amtsarzt: örtliche Zuständigkeit
Untersuchung verweigern? BVerwG 26.04.12 - 2 C 17.10 - Schwerbehindertenvertretung Disziplinarische Ahndung?
Schweigepflichtsentbindung? Anforderungen an Gutachten Amtsarzt / Privatarzt Betriebsarzt Untersuchung trotz BEM? trotz Sonderurlaub? ohne Beistand / Zeugen Neutralität der Ärzte
Rechtsfolgen Dienstunfähigkeit: Rechtliche Folgen Entscheidung des Dienstherrn Das Prüfschema 1. Andere Verwendung? Andere Verwendung / Suchpflicht 2. Begrenzte Dienstfähigkeit Teildienstfähigkeit VV zu § 47 a HmbBG § 8 BesoldungsG Hamburg § 12 Besoldungsgesetz NS § 6 a Bundesbesoldungsgesetz Rechtsprechung Besoldung BVerfG 28.11.18 BVerwG 18.06.15
Vorzeitige Pensionierung Rückernennung
Verschiedenes Beteiligung des Personalrats Beteiligung Integrationsamt Reaktivierung Besitzstandwahrung Dienstordnungsangestellte im Arbeitsrecht