Die betriebsbedingte Kündigung im Arbeitsrecht
Eine Kündigung kann auch dann sozial gerechtfertigt sein, wein ein dringendes betriebliches Erfordernis der Weiterbeschäftigung entgegen steht.
Voraussetzungen der betriebsbedingten Kündigung, grob gerastert:
- Der Arbeitsplatz entfällt aufgrund einer unternehmerischen Entscheidung.
- Es ist keine Möglichkeit einer Beschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz gegeben.
- Die soziale Auswahl unter mehreren Arbeitnehmern ist korrekt.
- Und stets ist eine Interessenabwägung erforderlich.