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Arbeitsrecht: Notwendigkeit einer Abmahnung vor Kündigung

Eine Abmahnung kann nur vor dem Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung notwendig sein. Es muss eine sogenannte "Störung im Verhaltensbereich" gegeben sein.

Eine Abmahnung kann u. a. (vor einer Kündigung) erforderlich sein bei

- alkoholbedingtem Fehlverhalten (nicht bei Alkoholabhängigkeit als Krankheit) bzw. Verstoß gegen ein Alkoholverbot usw.;

- Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung oder Verweigerung der Beiziehung der Vorbefunde behandelnder Ärzte;

- Verletzung der Pflicht zur Krankmeldung;

- Verstoß gegen ein betriebliches Rauchverbot;

- so genannter Schlechtleistung;

- unentschuldigtem Fernbleiben;

- Unpünktlichkeit.
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