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Arbeitsrecht: Keine Kündigung trotz vorangegangener Abmahnung


Bisweilen sind sogar mehrere Abmahnungen erforderlich, bevor man eine Kündigung zulässt:


LAG Hamm, Urteil vom 16.11.05 - 3 Sa 1713/05 -

Keine Kündigung eines Kochs wegen Abweichung vom Speiseplan


Die eigenmächtige Abweichung von einem Speisenplan durch einen Koch in einem Seniorenwohnheim in der Weise, dass Hackfleischbällchen gedünstet statt gebraten worden sind, rechtfertigt eine ordentliche Kündigung selbst dann nicht, wenn der Arbeitnehmer bereits zuvor abgemahnt worden ist, weil er in einer Woche dreimal von einem Speisenplan abgewichen ist, indem er Wirsing statt Erbsen- und Möhrengemüse, Kartoffelsalat mit Ei und Gurke statt mit Speck und eine rote statt einer braunen Soße zu einer Haxe gefertigt hat.

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