Startseite ⁄ Arbeitsrecht ⁄ Abmahnung ⁄ Personalgespräch trotz Arbeitsunfähigkeit?
Arbeitsrecht: Ansetzung eines Personalgesprächs trotz Arbeitsunfähigkeit?

Aus der nachstehenden Entscheidung ergibt sich, dass die Anweisung an den Arbeitnehmer, er solle trotz Krankheit (Arbeitsunfähigkeit) zu einem Personalgespräch erscheinen, nicht ohne Weiteres als rechtmäßig angesehen werden kann.
Der Arbeitnehmer muss der Weisung nur unter bestimmten Voraussetzungen Folge leisten.
Wenn Sie die Entscheidung im vollen Text lesen - sie ist mit einer Anmerkung in NJW 2017, 906 ff. abgedruckt - erfahren Sie einiges an grundsätzlichen Erwägungen zum Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.11.16, 10 AZR 596/15

Leitsatz

Während der Dauer einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nur dann anweisen, zu einem Personalgespräch in den Betrieb zu kommen, wenn hierfür ein dringender betrieblicher Anlass besteht, der einen Aufschub der Weisung auf einen Zeitpunkt nach Beendigung der Arbeitsunfähigkeit nicht gestattet, und die persönliche Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb dringend erforderlich ist und ihm zugemutet werden kann.

Arbeitsrecht
Abmahnung Abmahnung: Übersicht Entwicklung der Abmahnung Beispiele Abmahnung /Kündigung 1 Abmahnung / Kündigung 2 Klage gegen Abmahnung kurioses Beispiel Belästigung von Kunden
Kündigung / Kündigungsschutz Kündigung: Übersicht
Arbeitszeugnis