Startseite ⁄ Arbeitsrecht ⁄ Übersicht zum Thema Kündigung ⁄ Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen im Kündigungsschutzstreit



Im Arbeitsrechtsstreit zahlt in erster Instanz grundsätzlich jede Seite ihren Anwalt selbst, und zwar unabhängig vom Erfolg: eine Erstattungspflicht des Unterlegenen besteht in aller Regel nicht.

Für Arbeitnehmer gibt es Arbeitsrechtsschutz-Versicherungen nach § 25 ARB, die dieses Risiko abdecken sollen. Indessen wird in vielen Fällen der arbeitsrechtliche Streit zum Härtetest für das Versicherungsverhältnis, weil die Rechtsschutzversicherer bei Kostenübernahmen zurückhaltend sind.

Für den versicherten Arbeitnehmer erscheint die Ablehnung der Kostenübernahme oft unverständlich und unbillig. Die Versicherer orientieren sich aber bei ihren Entscheidungen an ihren Rechtsschutzbedingungen, den ARB, und bestreiten, dass bereits ein Versicherungsfall eingetreten sei.

Ist eine schriftliche Kündigung zugegangen, dann wird ohne Zweifel ein Schadensfall anzunehmen sein, so dass Rechtsschutz gewährt wird.
Für anwaltliche Tätigkeit im Vorfeld, sei sie auch noch so sinnvoll, verweigern Rechtsschutzversicherer aber oft den Kostenschutz. Wenn etwa der Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorschlägt, so sehen viele Rechtsschutzversicherer darin noch keinen Schadensfall. Hierzu gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus November 2008 (Urteil vom 19.11.08 - IV ZR 305/07 -), nach welcher die Versicherten schon bei einer konkret in Aussicht gestellten Kündigung bessere Chancen haben dürften.

Außer dieser generellen Problematik gibt es im Einzelfall weitere kritische Punkte. Haftungsausschlüsse der Rechtsschutzversicherung können sich nach den ARB bei vorsätzlich verursachten Schadensfällen oder bei fehlenden Erfolgsaussichten ergeben.

Für den Rechtsanwalt ist häufig bei Übernahme des Mandats nicht feststellbar, ob Deckungsschutz für eine Beratung oder für anwaltliche Vertretung gewährt werden wird. Wir können allerdings versuchen, das zu klären und ggf. zu vermitteln.

Im Grunde müssen wir empfehlen, dass Sie diese Frage vorab schriftlich mit Ihrem Rechtsschutzversicherer klären. Leistet der Rechtsschutzversicherer nicht, schuldet der Mandant selbst dem Anwalt die angemessene Vergütung und dem Gericht ggf. anfallende Gerichtskosten.
Arbeitsrecht
Abmahnung Abmahnung: Übersicht Entwicklung der Abmahnung Beispiele Abmahnung /Kündigung 1 Abmahnung / Kündigung 2 Klage gegen Abmahnung kurioses Beispiel Personalgespräch trotz AU? Belästigung von Kunden
Kündigung / Kündigungsschutz Kündigung: Übersicht schriftliche Erklärung 1. verhaltensbedingte Kündigung - Beispiele - Internetsurfen (BAG) - Tätlichkeit (BAG) - Diebstahl im Betrieb - Verdachtskündigung - vorher Abmahnung? 2. personenbedingte Kündigung 3. betriebsbedingte Kündigung 4. öffentlicher Dienst TVöD Kündigungsschutzklage Arbeitsgerichtsverfahren Zahlung einer Abfindung Kündigungsschutzgesetz Kostenrisiko Prozesskostenhilfe
Probezeit
Arbeitszeugnis