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Die verhaltensbedingte Kündigung im Arbeitsrecht

Beispiele für schuldhafte Verstöße des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, die eine Kündigung rechtfertigen können:

- Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen.

- Wiederholtes schuldhaftes Zuspätkommen, auch Verstöße gegen Kernarbeitszeitregelungen.

- Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder eigenmächtige Urlaubsverlängerung.

- Androhen der Arbeitsunfähigkeit ("Dann lasse ich mich krankschreiben!") oder Vortäuschen einer Krankheit.

- Beleidigungen, Tätlichkeiten, ausländerfeindliche Hetztiraden.

- Diebstahl unter Kollegen oder zum Nachteil des Arbeitgebers (BAG-Urteil vom 13.12.07).

- Frankieren von Privatbriefen auf Kosten des Arbeitgebers (AG Frankfurt/Main, 22 Ca 966/06).

- private Internetnutzung (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.05 - 2 AZR 581/ 04).

- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Sinne von § 2 Beschäftigtenschutzgesetz.
Arbeitsrecht
Kündigung / Kündigungsschutz Kündigung: Übersicht schriftliche Erklärung 1. verhaltensbedingte Kündigung - Internetsurfen (BAG) - Tätlichkeit (BAG) - Diebstahl im Betrieb - Verdachtskündigung - vorher Abmahnung? 2. personenbedingte Kündigung 3. betriebsbedingte Kündigung 4. öffentlicher Dienst TVöD Kündigungsschutzklage Arbeitsgerichtsverfahren Zahlung einer Abfindung Kündigungsschutzgesetz Kostenrisiko Prozesskostenhilfe Rechtsschutzversicherung