Die verhaltensbedingte Kündigung im Arbeitsrecht
Beispiele für schuldhafte Verstöße des Arbeitnehmers gegen seine arbeitsvertraglichen Pflichten, die eine Kündigung rechtfertigen können:
- Wiederholtes unentschuldigtes Fehlen.
- Wiederholtes schuldhaftes Zuspätkommen, auch Verstöße gegen Kernarbeitszeitregelungen.
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt oder eigenmächtige Urlaubsverlängerung.
- Androhen der Arbeitsunfähigkeit ("Dann lasse ich mich krankschreiben!") oder Vortäuschen einer Krankheit.
- Beleidigungen, Tätlichkeiten, ausländerfeindliche Hetztiraden.
- Diebstahl unter Kollegen oder zum Nachteil des Arbeitgebers (BAG-Urteil vom 13.12.07).
- Frankieren von Privatbriefen auf Kosten des Arbeitgebers (AG Frankfurt/Main, 22 Ca 966/06).
- private Internetnutzung (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.07.05 - 2 AZR 581/ 04).
- Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz im Sinne von § 2 Beschäftigtenschutzgesetz.