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Der Kündigungsschutzprozess: Kostenrisiko

Im Klagverfahren vor dem Arbeitsgericht werden nur sehr niedrige Gerichtskosten erhoben.
Diese trägt letztendlich die Partei, die den Prozess verliert.

Bei den unter Umständen weit höheren Anwaltsgebühren der Parteien und ihren sonstigen Kosten findet in erster Instanz eine Kostenerstattung nicht statt.
Jede Partei trägt ihre Kosten selbst.

Die Höhe der Kosten berechnet sich nach dem RVG anhand bestimmter Tabellen, die
den Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwalts   und
den Streitwert oder Gegenstandswert
berücksichtigen.
Arbeitsrecht
Kündigung / Kündigungsschutz Kündigung: Übersicht schriftliche Erklärung 1. verhaltensbedingte Kündigung - Beispiele - Internetsurfen (BAG) - Tätlichkeit (BAG) - Diebstahl im Betrieb - Verdachtskündigung - vorher Abmahnung? 2. personenbedingte Kündigung 3. betriebsbedingte Kündigung 4. öffentlicher Dienst TVöD Kündigungsschutzklage Arbeitsgerichtsverfahren Zahlung einer Abfindung Kündigungsschutzgesetz Prozesskostenhilfe Rechtsschutzversicherung