Der Kündigungsschutzprozess: Kostenrisiko
Im Klagverfahren vor dem Arbeitsgericht werden nur sehr niedrige Gerichtskosten erhoben.
Diese trägt letztendlich die Partei, die den Prozess verliert.
Bei den unter Umständen weit höheren Anwaltsgebühren der Parteien und ihren sonstigen Kosten findet in erster Instanz eine Kostenerstattung nicht statt.
Jede Partei trägt ihre Kosten selbst.
Die Höhe der Kosten berechnet sich nach dem RVG anhand bestimmter Tabellen, die
den Umfang der Tätigkeit des Rechtsanwalts und
den Streitwert oder Gegenstandswert
berücksichtigen.