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Besoldungsrecht: Wir übernehmen nur noch Rückforderungsfälle


Fälle der Rückforderung überzahlter Bezügebestandteile übernehmen wir, wenn unsere jeweilige Arbeitsbelastung dies zulässt.

Erlauben Sie uns die Empfehlung,
in sonstigen Fragen des Besoldungsrechts andere Anwaltsbüros in Betracht zu ziehen.

Auch in Verfahren wegen nicht amtsangemessener Besoldung übernehmen wir keine Mandate.
Bitte sehen Sie von Anfragen ab.

In Hamburg und bundesweit sind zur Zeit andere Anwälte sehr engagiert in den Fragen der Verfassungswidrigkeit der Besoldung der Beamten und Richter, der Europarechtswidrigkeit des neuen Besoldungssystems usw.
Bei diesen Kollegen und Kolleginnen finden Sie deutlich mehr besoldungsrechtliche Spezialkenntnisse und deutlich mehr Interesse an diesen Fragen als bei uns.

Das gilt auch für Fragen zur Urlaubs- oder Überstundenabgeltung bei Frühpensionierung nach längerdauernder Erkrankung.
Vielleicht suchen Sie zu diesen Fragen das Urteil des VG Koblenz vom 09.05.23 - 5 K 1088/22.KO - im Internet.
Bitte rufen Sie uns in diesen Fällen auch dann nicht an, wenn wir Ihnen von anderen Büros empfohlen wurden.


Unsere Internetseite ist in besoldungsrechtlichen Fragen nicht up to date.
Wir empfehlen Ihnen zum Sammeln von Informationen ausdrücklich die Internetseiten der für die Besoldung der Beamten in Hamburg und Niedersachsen zuständigen Institutionen, z. B. des ZPD Hamburg. Dort informiert man Sie aktuell, umfassend und verlässlich über viele Fragen.


Dieser Bereich unserer Seite ist (mit Ausnahme zu Fragen der Rückforderung von Bezügen) nicht mehr aktuell.
Beamtenrecht / Übersicht Beamtengesetze


Rückforderung von Bezügen

Wir werden nur ausnahmsweise im Besoldungsrecht tätig.

Suchen Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse zu Fragen des Besoldungsrechts mit Hilfe der Anwaltskammer oder des Anwaltvereins einen Anwalt / eine Anwältin in Ihrer Nähe und führen Sie ein persönliches Beratungsgespräch.